Kantonales Bibliotheksgesetz

Das kantonale Bibliotheksgesetz, das seit 2014 in Kraft ist, dient

a) der Sicherstellung der bibliothekarischen Grundversorgung

b) der Förderung eines zeitgemässen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Bibliothekswesens. (Art. 1)

Das Gesetz sieht vor, dass Kanton und Stadt St.Gallen «an zentralem Standort gemeinsam eine allgemein zugängliche Kantons- und Stadtbibliothek» errichten sollen (Art. 22). Hierzu soll die Regierung «dem Kantonsrat im Einvernehmen mit dem Stadtrat der Stadt St.Gallen innert angemessener Frist […] eine Vorlage über Errichtung, Trägerschaft, Organisation und Finanzierung der Kantons- und Stadtbibliothek» unterbreiten (Art. 24).

Bibliotheksgesetz