
Grundlagen für neuen Bibliotheks-Betrieb liegen vor
Die Zusammenführung der vier Standorte der Kantons- und Stadtbibliothek hat der Kantonsrat im Bibliotheksgesetz festgehalten. Für den Betrieb der neuen Bibliothek haben Kanton und Stadt die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Diese Grundlagen gehen nun in die Vernehmlassung. Mehr dazu in der Medienmitteilung vom 28. September 2023.
Hier geht es direkt zu den Vernehmlassungsunterlagen.