Kanton und Stadt haben für den Betrieb die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Interessierte konnten sich dazu bis am 24. November 2023 in der Vernehmlassung äussern. Die Ergebnisse der Vernehmlassung fliessen in eine Sammelbotschaft ein, welche der Kantonsrat und das Stadtparlament für das Gesamtvorhaben im nächsten Jahr beraten.
Von August bis September 2023 lief der Partizipationsprozess zum Betrieb der neuen Kantons- und Stadtbibliothek St.Gallen. Die gesamte Bevölkerung konnte an einer Online-Umfrage teilnehmen. Zusätzlich lud der Kanton Fachpersonen der regionalen Bibliotheken zum Interview ein. Teil der Partizipation war auch eine Umfrage bei Kindern und Jugendlichen.
Seit dem Abschluss des Architekturwettbewerbes 2021 haben Kanton und Stadt das Bauprojekt weiterentwickelt. Als nächster Schritt startet das Sondernutzungsplanverfahren. Die Bevölkerung erhält damit die Möglichkeit, sich zum Bauvorhaben zu äussern.
Aus 29 eingereichten Projekten hat die Wettbewerbsjury nun das Siegerprojekt gekürt. Kanton und Stadt stellten das Siegerprojekt am 23. Juni 2021 der Bevölkerung an einem virtuellen Informationsanlass vor. Hier können Sie sich die Veranstaltung nochmals anschauen.
Der Kanton St.Gallen, die Stadt St.Gallen und Helvetia Versicherungen haben am 20. März 2020 den Architekturwettbewerb für die neue Bibliothek am Standort Union/Blumenmarkt in der Stadt St.Gallen lanciert. Wesentlich für das Bauvorhaben ist die Leitidee einer offenen und integrierenden Bibliothek für die ganze Bevölkerung.
Die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs erfolgt Ende 2019. Die Wettbewerbsergebnisse liegen voraussichtlich bis Mitte 2021 vor.
Der Kanton und die Stadt St.Gallen werden das Projekt für eine gemeinsame Bibliothek zusammen mit Helvetia Versicherungen am Standort Union/Blumenmarkt weiterplanen.
Der Kanton St.Gallen, die Stadt St.Gallen und Helvetia Versicherungen als Eigentümerin beabsichtigen, in enger Zusammenarbeit den Standort «Union»/Blumenmarkt für die neue Bibliothek zu prüfen. Dieser Standort wird in den kommenden Monaten intensiv auf seine Eignung für eine Bibliothek untersucht.
Für die gemeinsame neue Bibliothek muss ein geeigneter Standort gefunden werden, der dem Platzbedarf aller zusammengeschlossenen Bibliotheken gerecht wird.
Ein provisorischer Bibliotheksbetrieb der Kantonsbibliothek wird in der Hauptpost angestrebt, um dem Platzmangel entgegenzuwirken und einen Teil der Medienbestände in Freihandaufstellung anbieten zu können.
Im Juni 2013 erteilt der Stadtrat den Auftrag, auch für die Freihandbibliothek (Stadtbibliothek) eine Provisoriumsvorlage zu erarbeiten. Dieses Provisorium soll ebenfalls in der Hauptpost untergebracht werden.
Diese beiden Beschlüsse führen zu Gesprächen zwischen Kanton und Stadt, um die Schnittstellen zwischen beiden Provisorien zu optimieren. Kanton und Stadt lancieren ein Projekt, damit die zwei organisatorisch noch getrennten Bibliotheken nach aussen als eine gemeinsame Bibliothek wahrgenommen werden.
Susanne Uhl
Kantonsbibliothekarin / Projektleitung
E-Mail: fragen.neuebibliothek@sg.ch
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Die Grundlage der Datenbearbeitung ergibt sich aus dem Datenschutzgesetz. Im Vordergrund steht die Bearbeitung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags (Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG) sowie Bonitäts- und Inkassobemühungen (Art. 31 Abs. 2 lit. c DSG). Die Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur in Länder mit angemessenen Schutzniveau und bedarf somit keiner weiteren Voraussetzungen (Art. 16 Abs. 1 DSG). Die verschiedenen Aufbewahrungsfristen stützen sich auf unsere berechtigten Interessen, insb. zu Beweiszwecken (Art. 31 Abs. 1 DSG). Die Dauer richtet sich dabei nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Wir bearbeiten insbesondere folgende Kategorien von Personendaten, abhängig vom Zweck, für den wir diese bearbeiten:
Im Zuge unserer Tätigkeit im Rahmen des Projekts neue Bibliothek werden verschiedene Kategorien von Personendaten zu diversen Zwecken bearbeitet. Ihre Personendaten werden nicht abschliessend zu folgenden Zwecken bearbeitet:
Wir behandeln Ihre Personendaten streng vertraulich. Ihre Personendaten können jedoch Dritten gegenüber bekannt gegeben werden, sofern:
Zur Auftragserfüllung können wir Ihre Personendaten Auftragsbearbeitern in den folgenden Kategorien bekanntgeben:
Ausser nach Absprache mit Ihnen arbeiten wir dazu nur mit Auftragsbearbeitern zusammen, welche hinreichende Datenschutz- und Datensicherheitsgarantien gemäss Vertrag oder Datenschutzerklärung abgeben oder Geheimhaltungspflichten unterliegen.
Ihre Daten werden im In- und Ausland bearbeitet. Die Datenbearbeitung insbesondere die Datenstandorte sind möglichst auf Länder mit einem angemessenem Schutzniveau beschränkt.
Wir speichern Ihre Daten, solange wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder entsprechend der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Wegfall des jeweiligen Zwecks bzw. Ablauf dieser Frist, löschen oder anonymisieren wir Ihre Daten, wenn Sie der weiteren Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.
Als betroffene Personen stehen Ihnen verschiedene Rechte im Zusammenhang mit unseren Datenbearbeitungen zur Verfügung. Sie können jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und deren Verarbeitung verlangen, unrichtige Personendaten berichtigen lassen, die Löschung Ihrer Personendaten veranlassen, die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten – sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen –einschränken, Widerspruch gegen die Datenbearbeitung erheben oder die Übertragbarkeit Ihrer Personendaten an andere Verantwortliche verlangen.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, behalten wir uns eine Identifikation Ihrer Person (z.B. mit einer Ausweiskopie) vor. Bei unverhältnismässigem Aufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage können wir zudem eine Kostenbeteiligung bis zu CHF 300.00 von Ihnen verlangen. Dies würde Ihnen vorab mitgeteilt werden.
Unsere Antwort erfolgt, soweit die Angaben vorhanden sind, auf elektronischem Wege und im PDF-Format. Ansonsten erhalten Sie die Auskunft, dass wir keine Daten über Sie bearbeiten. Ihre Anfrage und unsere Antwort werden bei uns für zwei Jahre aufbewahrt und danach gelöscht. Zu Beweiszwecken verbleibt Ihre Anfrage während der allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfrist im Protokoll vermerkt (nur mit Namen, Datum und Erledigungsart).
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Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2023